Wie geht es nach der Vertragsabgabe weiter?

  1. Sie geben Ihren Grundstücksnutzungsvertrag für die BBNG und Ihr Antragsformular für ein flott-Produkt der TNG im Vorvermarktungszeitraum Ihrer Gemeinde rechtzeitig ab.
  2. Voraussetzung für den Bau des Glasfasernetzes ist, dass ausreichend Haushalte in Ihrer Gemeinde einen Glasfaseranschluss beantragt haben.
  3. Ist die Quote erreicht, gehen wir in die Vorbereitungen für den Ausbau. Dazu finden dann Terminvereinbarungen für die Begehungen bei Ihnen vor Ort mit Ihnen als Eigentümer oder mit Ihrem Vermieter statt. Die geplante Hauseinführung wird in einem Begehungsprotokoll schriftlich festgehalten.
  4. Auf Basis der Begehungsprotokolle wird die Feinplanung des Netzes erstellt und der Tiefbauer beauftragt.
  5. Vor Beginn der Tiefbaumaßnahmen erhalten Sie Ihre Rechnung für den Hausanschluss durch die BBNG.
  6. Es folgen die Baustelleneinrichtung und die notwendigen Tiefbaumaßnahmen in Ihrer Gemeinde.
  7. Danach werden die Glasfasern eingeblasen und der Hausanschluss wird erstellt. Der Monteur vereinbart mit Ihnen einen Termin zur Montage des Hausübergabepunktes (APL).
  8. Erst wenn Ihr Haus angeschlossen ist, wird Ihr Vertrag bei Ihrem alten Telekommunikationsanbieter durch die TNG gekündigt. Dies beauftragen Sie mit dem Anbieterwechselauftrag, durch den auch Ihre Telefonnummer übernommen wird. So wird vermieden, dass eine eventuell auftretende Verzögerung zu einer Versorgungslücke führen könnte.
  9. Das fristgerechte Ende Ihres alten Telekommunikationsvertrags wird dann der Schalttermin zur Inbetriebnahme Ihres neuen Glasfaseranschlusses. So entstehen Ihnen keine doppelten Kosten!